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Allgemeine Geschäftsbedingungen (gültig ab 1. Januar 2014)

§ 1 Geltung der Bedingungen

1. Die Lieferungen, Leistungen und Angebote des Verkäufers erfolgen ausschließlich aufgrund dieser Geschäftsbedingungen. Diese gelten somit auch für alle künftigen Geschäftsbeziehungen, auch wenn sie nicht nochmals ausdrücklich vereinbart werden. Spätestens mit der Entgegennahme der Ware oder Leistung gelten diese Bedingungen als angenommen. Einer Gegenbestätigung des Käufers unter Hinweis auf seine Geschäfts- bzw. Einkaufsbedingungen wird hiermit widersprochen.

2. Abweichungen von gegenständlichen Bedingungen sowie Änderungen und Ergänzungen des Vertrages bedürfen der Schriftform. Die einfache elektronische Form (§127 III BGB) ersetzt die Schriftform nicht. Erforderlich ist insoweit die qualifizierte elektronische Form (§ 126 a BGB).

§ 2 Angebot und Vertragsabschluß

1. Die Angebote des Verkäufers sind freibleibend und unverbindlich. Annahmeerklärungen und sämtliche Bestellungen bedürfen zur Rechtswirksamkeit der schriftlichen oder fernschriftlichen Bestätigung des Verkäufers. Das gleiche gilt für Ergänzungen, Abänderungen oder Nebenabreden.

2. Zeichnungen, Abbildungen, Maße, Gewichte oder sonstige Leistungsdaten sind nur verbindlich, wenn dies ausdrücklich schriftlich vereinbart wird.

§ 3 Preise

Die Preise der Angebote und Preislisten des Verkäufers verstehen sich unverpackt in EURO ohne Mehrwertsteuer und ohne Fracht ab Werk Tuttlingen. Es werden die am Tag der Lieferung gültigen Preise berechnet.

§ 4 Liefer- und Leistungszeit

1. Die vom Verkäufer genannten Termine und Fristen sind unverbindlich, sofern nicht ausdrücklich schriftlich etwas anderes vereinbart wurde.

2. Die Leistung gilt als ordnungsgemäß erbracht, wenn sie innerhalb von 3 Monaten nach dem Termin erfolgt.

3. Liefer- und Leistungsverzögerungen aufgrund höherer Gewalt und aufgrund von Ereignissen, die dem Verkäufer die Lieferung wesentlich erschweren oder unmöglich machen - hierzu gehören auch nachträglich eingetretene Materialbeschaffungsschwierigkeiten, Betriebsstörungen, Streik, Aussperrung, Personalmangel, Mangel an Transportmitteln, behördliche Anordnungen usw., auch wenn sie bei Lieferanten des Verkäufers oder deren Unterlieferanten eintreten - , hat der Verkäufer auch bei verbindlich vereinbarten Fristen und Terminen nicht zu vertreten. Sie berechtigen den Verkäufer, die Lieferung bzw. Leistung und die Dauer der Behinderung zuzüglich einer angemessenen Anlaufzeit hinauszuschieben oder wegen des noch nicht erfüllten Teils ganz oder teilweise vom Vertrag zurückzutreten.

4. Wenn die Behinderung länger als drei Monate dauert, ist der Käufer nach angemessener Nachfristsetzung berechtigt, hinsichtlich des noch nicht erfüllten Teils vom Vertrag zurückzutreten.

5. Sofern der Verkäufer die Nichteinhaltung verbindlich zugesagter Fristen und Termine zu vertreten hat oder sich in Verzug befindet, hat der Käufer Anspruch auf eine Verzugsentschädigung in Höhe von 0,5% für jede vollendete Woche des Verzugs, insgesamt jedoch höchstens bis zu 5 % der vom Verzug betroffenen Lieferungen und Leistungen. Darüber hinausgehende Ansprüche sind ausgeschlossen, es sei denn, der Verzug beruht auf zumindest grober Fahrlässigkeit des Verkäufers.

6. Der Verkäufer ist zu Teillieferungen und Teilleistungen jederzeit berechtigt, es sei denn die Teillieferung oder Teilleistung ist für den Käufer nicht von Interesse.

7. Die Einhaltung der Liefer- und Leistungsverpflichtungen des Verkäufers setzt die rechtzeitige und ordnungsgemäße Erfüllung der Verpflichtungen des Käufers voraus.

§ 5 Sonderanfertigungen

1. Die Berechnung für Sonderanfertigungen richtet sich nach den Selbstkosten. Speziell angefertigte Artikel können nicht zurückgenommen werden. Die Annullierung von Aufträgen über Sonderanfertigungen ist nur mit dem ausdrücklichen schriftlichen Einverständnis des Verkäufers möglich.

2. Der Verkäufer ist nicht verpflichtet, an zur Sonderanfertigung überlassen Mustern, Zeichnungen oder anderen Unterlagen bestehende Schutzrechte zu überprüfen. Die Verantwortung dafür liegt allein beim Besteller.

3. Entstehen dem Verkäufer Nachteile daraus, daß er bei Sonderanfertigungen im Auftrag des Käufers Schutzrechte Dritter verletzt, so kann der Verkäufer Ersatz des ihm entstandenen Schaden vom Käufer verlangen.

§ 6 Versand / Gefahrenübergang

1. Die Gefahr geht auf den Käufer über, sobald die Sendung an die den Transport ausführende Person übergeben worden ist oder zwecks Versendung das Lager des Verkäufers verlassen hat.

2. Falls der Versand ohne Verschulden des Verkäufers unmöglich wird, geht die Gefahr mit der Meldung der Versandbereitschaft auf den Käufer über.

3. Der Verkäufer ist berechtigt, die Sendung auf Kosten des Käufers gegen Bruch- Transport- und Feuerschäden zu versichern, sofern der Käufer diese Versicherung nicht ausdrücklich ablehnt.

§ 7 Gewährleistung

1. Der Verkäufer gewährleistet, daß die Produkte frei von Fabrikations- und Materialmängeln sind, die Gewährleistungsfrist beträgt 12 Monate.

2. Die Gewährleistungsfrist beginnt mit dem Gefahrenübergang.

3. Der Käufer ist verpflichtet, die empfangene Ware zu prüfen und etwaige Mängel unverzüglich, spätestens jedoch innerhalb einer Woche nach Eingang des Liefergegenstandes schriftlich dem Verkäufer mitzuteilen. Mängel, die auch bei sorgfältiger Prüfung innerhalb dieser Frist nicht entdeckt werden können, sind dem Verkäufer unverzüglich nach Entdeckung schriftlich mitzuteilen.

4. Im Falle einer Mitteilung des Käufers, daß die Produkte nicht der Gewährleistung entsprechen, kann der Verkäufer nach seiner Wahl verlangen, daß
a) das schadhafte Teil zur Reparatur und anschließender Rücksendung an den Käufer geschickt wird;
b) der Käufer das schadhafte Teil bereithält und ein Servicetechniker des Verkäufers zum Käufer geschickt wird, um die Reparatur vorzunehmen.

5. Schlägt die Nachbesserung nach angemessener Frist fehl, kann der Käufer nach seiner Wahl Herabsetzung der Vergütung oder Rückgängigmachung des Vertrages verlangen.

6. Eine Haftung für normale Abnutzung ist ausgeschlossen.

7. Gewährleistungsansprüche gegen den Verkäufer stehen nur dem unmittelbaren Käufer zu und sind nicht abtretbar.

8. Gewährleistungsansprüche für gebrauchte Waren sind ausgeschlossen.

§ 8 Eigentumsvorbehalt

1. Der Verkäufer behält sich das Eigentum an den gelieferten Sachen vor bis zur vollständigen Zahlung des Kaufpreises sowie der Erfüllung der weiteren Forderungen aus der bestehenden Geschäftsverbindung mit dem Käufer.

2. Das Vorbehaltsgut darf nicht verpfändet, sicherungshalber übereignet oder anderweitig mit Rechten Dritter belastet werden. Der Käufer ist zum Weiterverkauf und zur Verbindung mit anderen beweglichen Sachen nur im Rahmen seines ordnungsgemäßen Geschäftsbetriebes berechtigt. Der Käufer hat dafür zu sorgen, daß der Eigentumsvorbehalt des Verkäufers nach Möglichkeit bestehenbleibt und tritt die Kaufpreisforderung der - ggf. verarbeiteten - Sache gegenüber seinen Abnehmern bereits jetzt in voller Höhe an den Verkäufer ab. Der Verkäufer nimmt die Abtretung hiermit an. Der Käufer hat die Abnehmer auf Verlangen zu benennen.

3. Auf Verlangen des Käufers gibt der Verkäufer Sicherungsrechte frei, soweit der Sicherungswert die zu sichernden Forderungen um mehr als 20 % übersteigt und das Sicherungsrecht teilbar ist.

§ 9 Zahlung

1. Soweit nicht anders vereinbart, sind die Rechnungen des Verkäufers 30 Tage nach Rechnungsstellung ohne Abzug zahlbar.
Reparaturrechnungen sind sofort und ohne Abzüge zahlbar.

2. Der Verkäufer ist berechtigt, trotz anderslautender Bestimmungen des Käufers Zahlungen zunächst auf dessen ältere Schulden anzurechnen. Sind bereits Kosten und Zinsen entstanden, so ist der Verkäufer berechtigt, die Zahlung zunächst auf die Kosten, dann auf die Zinsen und zuletzt auf die Hauptleistung abzurechnen.

3. Eine Zahlung gilt erst dann als erfolgt, wenn der Verkäufer über den Betrag verfügen kann. Bei Schecks gilt die Zahlung erst als erfolgt, wenn der Scheck eingelöst wird.

4. Gerät der Käufer in Verzug, so ist der Verkäufer berechtigt, von dem betreffenden Zeitpunkt an Zinsen in Höhe des von den Geschäftsbanken berechneten Zinssatzes für offenen Kontokorrentkredite zuzüglich der gesetzlichen Mehrwertsteuer zu berechnen, auf jeden Fall aber 8% Zinsen über dem jeweiligen Basiszinssatz gem. § 288 II BGB. Sie sind dann niedriger anzusetzen, wenn der Käufer eine geringere Belastung nachweist.

§ 10 Vorauszahlung und Sicherheitsleistung

Tritt nach Vertragsabschluß eine wesentliche Verschlechterung der Vermögensverhältnisse des Käufers ein oder ergeben sich begründete Zweifel über die Zahlungswilligkeit des Käufers, so ist der Verkäufer berechtigt, nach seiner Wahl auf seine Lieferungen Vorauszahlungen oder Sicherheitsleistung zu verlangen.

§ 11 Haftungsbeschränkung

Schadenersatzansprüche gegen den Verkäufer als auch gegen dessen Erfüllungs- bzw. Verrichtungsgehilfen, soweit sie über § 4 Ziff.4 dieser Geschäftsbedingungen hinaus gehen, sind ausgeschlossen, soweit nichtvorsätzliches oder grob fahrlässiges Handeln vorliegt.

§ 12 Abnahmeverzug

1. Kommt der Käufer in Annahmeverzug, so ist der Verkäufer berechtigt, Ersatz des ihm erstehenden Schadens zu verlangen; mit Eintritt des Annahmeverzugs geht die Gefahr der zufälligen Verschlechterung und des zufälligen Untergangs auf den Käufer über.

2. Bei Abnahmeverzug von mehr als einem Monat nach Anzeige der Versandbereitschaft kann der Verkäufer Lagergeld in Höhe von 1 % des Rechnungsbetrages für jeden angefangenen Monat berechnen.

§ 13 Warenrückgabe

Jede Warenrückgabe bedarf der vorherigen schriftlichen Genehmigung des Verkäufers. Gutgeschrieben wird der berechnete Gegenwert abzüglich der Bearbeitungskosten von mind. 40 % und anfallenden Überarbeitungskosten. Die Rücksendung hat für den Verkäufer kostenfrei zu erfolgen. Sonderanfertigungen, Umfertigungen, Auslaufmodelle sowie Artikel, welche nicht in den Verkaufsunterlagen des Verkäufers geführt werden, sind von einer Rückgabe grundsätzlich ausgeschlossen.

§ 14 Datenspeicherung

Der Käufer ist damit einverstanden, daß seine für die Vertragserfüllung relevanten Daten beim Verkäufer gespeichert werden.

§ 15 Anwendbares Recht, Gerichtsstand, Teilnichtigkeit

1. Für diese Geschäftsbedingungen und die gesamten Rechtsbeziehungen zwischen Verkäufer und Käufer gilt das Recht der Bundesrepublik Deutschland.

2. Soweit gesetzlich zulässig, ist Tuttlingen ausschließlicher Gerichtsstand für sich alle aus dem Vertragsverhältnis unmittelbar oder mittelbar ergebenden Streitigkeiten.

3. Die Bestimmungen des UN-Kaufrechts finden keine Anwendung.

4. Sollte eine Bestimmung in diesen Geschäftsbedingungen oder eine Bestimmung im Rahmen sonstiger Vereinbarungen unwirksam sein oder werden, so wird hiervon die Wirksamkeit aller sonstigen Bestimmungen oder Vereinbarungen nicht berührt.

 

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